ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Sin­del­fin­gen ist bemüht, ihren Inter­net­auf­tritt in Ein­klang mit § 10 Absatz 1 des Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (L‑BGG) bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Web­sei­te www.sindelfingen-macht-mit.de.

1. Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Die­se Web­sei­te ist wegen der fol­gen­den Punk­te nur teil­wei­se mit § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar.

2. Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Die nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Inhal­te sind aus den fol­gen­den Grün­den nicht barrierefrei:

Unver­ein­bar­keit mit § 10 Absatz 1 L‑BGG

  • PDF-Datei­en:
    Die PDF-Datei­en auf der Web­site wer­den nach und nach über­prüft und gemäß der Richt­li­ni­en für Bar­rie­re­frei­heit über­ar­bei­tet. Dies nimmt dies jedoch eini­ges an Zeit in Anspruch.
  • Unse­re Vide­os sind nicht bar­rie­re­frei. Die Her­stel­lung bar­rie­re­frei­er Vide­os rich­tet sich nach den gesetz­li­chen Fristen.
  • Die Inhal­te fal­len nicht in den Anwen­dungs­be­reich der anwend­ba­ren Rechtsvorschriften:
    E‑Mail-News­let­ter, Online-Kar­ten, Inhal­te Dritter

    Für die nicht bar­rie­re­frei­en Inhal­te bie­ten wir der­zeit kei­ne bar­rie­re­frei­en Alter­na­ti­ven an. Sie kön­nen jedoch unter den genann­ten Kon­takt­mög­lich­kei­ten mit uns Kon­takt auf­neh­men, sodass wir Ihnen zu Ihrem Anlie­gen Lösungs­mög­lich­kei­ten oder eine per­sön­li­che Bera­tung anbie­ten kön­nen. Dar­über hin­aus hel­fen uns Ihre Anre­gun­gen, unse­re Inhal­te wei­ter an die Bar­rie­re­frei­heit anzupassen.

3. Erstel­lung die­ser Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Die­se Erklä­rung wur­de am 30.03.2022 erstellt.

Die Aus­sa­gen bezüg­lich der Ver­ein­bar­keit mit den Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen in die­ser Erklä­rung beru­hen auf einer Selbstbewertung.

4. Rück­mel­dung und Kontaktangaben

Soll­ten Ihnen Män­gel in Bezug auf die bar­rie­re­freie Gestal­tung unse­rer Web­sei­te https://sindelfingen-macht-mit.de auf­fal­len, wen­den Sie sich ger­ne an uns.

Ansprech­stel­le

Amt für Digitalisierung
Rat­haus­platz 1
71063 Sindelfingen
E‑Mail beteiligung@sindelfingen-macht-mit.de

5. Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Um zu gewähr­leis­ten, dass die­se Web­sei­te den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschrie­be­nen Anfor­de­run­gen genü­gen, kön­nen Sie sich an die Ansprech­stel­le der Stadt Sin­del­fin­gen wen­den und eine ent­spre­chen­de Rück­mel­dung geben. Die ent­spre­chen­den Kon­takt­da­ten fin­den Sie unter Zif­fer 4 die­ser Erklärung.

Falls die Ansprech­stel­le nicht inner­halb der in § 8 Satz 1 L‑BGG-DVO vor­ge­se­he­nen Frist auf Ihre Anfra­ge ant­wor­tet, kön­nen Sie sich an die Beauf­trag­te der Lan­des­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen oder an die kom­mu­na­le Beauf­trag­te für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen im Rah­men der in § 14 Absatz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschrie­be­nen Ombuds­funk­ti­on wenden.

Die Beauf­trag­te der Lan­des­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen kön­nen Sie wie folgt erreichen:

Lan­des-Behin­der­ten­be­auf­trag­te Ste­pha­nie Aeffner
Geschäfts­stel­le der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josen­hans-Stra­ße 6
70173 Stuttgart
Tele­fon: 0711 279 3360
E‑Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kon­takt­da­ten der für Sie zustän­di­gen kom­mu­na­len Beauf­trag­ten für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen kön­nen Sie über die Web­sei­te des Stadt- oder Land­krei­ses in Erfah­rung brin­gen, in wel­chem Sie Ihren dau­er­haf­ten Wohn­sitz haben.

Auf die Mög­lich­keit des Ver­bands­kla­ge­rechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Num­mer 4 L‑BGG wird hingewiesen.